Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) gelten für alle Verträge zwischen der WBS GmbH Winning Business Solutions (nachfolgend WBS) und ihren Kunden. Kunden der WBS können für Beratungsdienstleistungen ausschließlich Unternehmen sein. Unternehmer oder Unternehmen sind natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Es gelten die zum jeweiligen Vertragszeitpunkt gültigen AGB von WBS. Abweichenden, ergänzenden und/ oder entgegenstehenden AGB des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn WBS der Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt gleichermaßen für die Fälle, bei denen WBS in Kenntnis der AGB des Kunden eine Leistung an den Kunden ohne Vorbehalt erbringt.
Die Angebote aus dem Webshop oder die Dienstleistung vom BademantelCoach können von allen Personen genutzt werden.
Für den Webshop gilt ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Wenn Sie hiervon Gebrauch machen möchten, dann lassen Sie uns bitte eine Mail unter info@wibuso.de zukommen, und wir entsenden Ihnen ein entsprechendes Formular.
Digitale Leistungen wie E-Books oder die virtuelle Beratung sind von dem Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. WBS versendet Angebote ausschließlich per E-Mail. Ist kein gesondertes Datum im Angebot angegeben, so ist die Gültigkeitsdauer 20 Arbeitstage nach Versanddatum. Die Mitarbeiter von WBS sind, mit Ausnahme der Geschäftsführung und Prokuristen, nicht dazu befugt von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zu treffen, es sei denn WBS hat im Einzelfall ausdrücklich gegenüber dem Kunden und/ oder gegenüber dem Mitarbeiter etwas anderes bestimmt. Der Leistungsumfang von WBS wird ausschließlich durch mindestens in Textform geschlossene Verträge festgelegt. Soweit einschlägig, gelten Vertriebspartnervereinbarung, Einzellizenzbedingungen für Lizenzprodukte, Bedingungen für Softwarepflege- und Unterstützungsleistungen und ergänzend diese AGB in vorbenannter Reihenfolge. Die Vertragssprache ist deutsch.
Der Auftraggeber benennt der WBS GmbH – Winning Business Solutions (im Folgenden WBS genannt) einen Ansprechpartner als Projektverantwortlichen sowie einen Stellvertreter. Der Ansprechpartner bzw. sein Stellvertreter steht der WBS während der üblichen Geschäftszeiten für Rückfragen zur Verfügung. Des Weiteren stellt der Auftraggeber WBS einen oder mehrere technische Ansprechpartner zur Verfügung, die mit den Systemen des Auftraggebers vertraut sind, und den Mitarbeitern der WBS während der üblichen Geschäftszeiten für Auskünfte und zur Unterstützung zur Verfügung stehen.
Der Auftraggeber stellt sämtliche Inhalte und Daten in sämtlichen benötigten Sprachen zur Verfügung. Sollten Bildmaterialien benötigt werden (Firmenlogos, etc.), so werden diese vom Auftraggeber digital in den Formaten TIFF, JPG, GIF oder EPS, in ausreichend hoher Auflösung und Qualität, lizenzfrei zur Verfügung gestellt.
Sollten durch nachträgliche Änderungen an den Daten durch den Auftraggeber, Änderungen oder Ergänzungen an der Anwendung bzw. erneute Tests erforderlich werden, so werden diese Aufwände gemäß WBS Preisliste abgerechnet.
Sollten die vom Auftraggeber gelieferten Informationen unzureichend dokumentiert sein und dies von WBS im vornherein ersichtlich sein, so wird WBS den Auftraggeber darauf hinweisen und entsprechende zusätzliche Informationen anfragen. Ergeben sich aufgrund unzureichenden Spezifikation durch den Auftraggeber, die von WBS im vornherein nicht ersichtlich war, zusätzliche Nacharbeiten oder Aufwände, so werden diese gemäß WBS Preisliste abgerechnet.
Sollte der Einsatzort der WBS-Mitarbeiter nicht Recklinghausen sein, so stellt der Auftraggeber eine geeignete Infrastruktur für die Arbeitsumgebung des WBS-Mitarbeiters zur Verfügung. Diese beinhaltet neben einem Arbeitsplatz gemäß der Bildschirmarbeitsplatzverordnung (Stuhl, Tisch, Beleuchtung, etc.) auch einen Internetzugang und einen Telefonanschluss.
Nach Fertigstellung des Projektes wird dieses von WBS an den Auftraggeber übergeben. Der Auftraggeber hat ab Übergabedatum 4 Wochen lang Zeit für Tests und die Abnahme des Projektes. Sollte innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung vom Auftraggeber an WBS erfolgen, so gilt das Projekt als abgenommen ohne Mängel. Sollte die Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von Mängeln erfolgen, so ist zwischen WBS und dem Auftraggeber ein angemessener Zeitraum zur Mängelbeseitigung zu definieren.
Standardsoftware, die von WBS als Lizenzen von Dritten vertrieben werden, ist von der Abnahme ausgenommen. Die Abnahme bezieht sich rein auf den im Projekt realisierten Dienstleistungsumfang.
Für WBS Dienstleistung und Software wird eine Gewährleistungszeit von 3 Monaten vereinbart. Fehler in Programmen Dritter, die WBS nicht entwickelt, sondern lediglich installiert oder angepasst hat, fallen nicht unter die WBS Gewährleistung. Aufwände zur Beseitigung solcher Fehler beispielsweise durch Service Packs oder Hotfixes der jeweiligen Hersteller, werden gemäß WBS Preisliste abgerechnet. WBS kann keine Garantie dafür abgeben, dass die jeweiligen Hersteller Fehlerbeseitigungen zur Verfügung stellen. BESONDERE BEDINGUNGEN BEI ÜBERLASSUNG VON SOFTWARE
Der Kunde erwirbt die in den Softwareverträgen bestimmte Standardsoftware von WBS, einschließlich der dazugehörigen Anwenderdokumentation in elektronischer oder gedruckter Form unter Geltung der einschlägigen und vereinbarten Nutzungsbedingungen. Der Quell- bzw. Source Code der Standardsoftware gehört nur dann zum Vertragsgegenstand, wenn und soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Beschaffenheit der Standardsoftware wird ausschließlich, maßgeblich und endgültig durch die Leistungsbeschreibung von WBS bestimmt. Eine davon abweichende Beschaffenheit wird von WBS nicht geschuldet. Insbesondere kann aus anderen Darstellungen der Standardsoftware in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung von WBS, sowie von deren Angestellten oder Vertriebspartner keine abweichende Beschaffenheit beansprucht werden, es sei denn, WBS hat die davon abweichende Beschaffenheit ausdrücklich und in Schriftform bestätigt. Im Allgemeinen erwirbt der Kunde über die WBS eine Software eines Drittanbieters. WBS tritt hierbei nur als Händler und Vermarkter auf, so dass etwaige Mängel- und oder Gewährleistungsansprüche direkt an den Softwarehersteller zu richten sind. WBS unterstützt diesen Prozess.
WBS räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes und nicht übertragbares Recht ein, die Software auf seiner EDV-Anlage in dem in den Softwareverträgen bezeichneten Umfang zu nutzen. Die Lizenzbestimmungen von Partnern von WBS gelten in der jeweils aktuellen Fassung entsprechend auch für Lizenzprodukte von WBS. Werden dem Kunden durch WBS im Rahmen von Nachbesserungen oder im Wege von Pflege- oder Wartungsleistungen Ergänzungen zur oder eine Neuauflage der Software (z. B. Update, Upgrade) überlassen, die die früher überlassene Software ersetzt, unterliegen diese den vorliegenden Bedingungen. Wird durch WBS eine Neuauflage der Software zur Verfügung gestellt, erlöschen bezüglich der früher überlassenen Software die Berechtigungen des Kunden in dem Zeitpunkt, indem der Kunde die neue Software aktiv benutzt. WBS räumt dem Kunden allerdings eine einmonatige Übergangsphase ein, während der beide Softwareversionen parallel genutzt werden dürfen.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gilt als Dokumentation die Beschreibung des Leistungsumfangs sowie im Falle von Standardsoftware die vom jeweiligen Hersteller gestellte Dokumentation der Software bzw. im Falle von selbst erstellter Software das Lasten- bzw. Pflichtenheft
WBS ist berechtigt, in eigener Werbung seinen Namen in Verbindung mit den in Angeboten und Aufträgen enthaltenen Leistungen und die Firma des Auftraggebers zu nennen. Der Auftraggeber erlaubt WBS die Verwendung des Firmenlogos für Print und Web.
Alle Urheberrechte der im Rahmen eines Projektes realisierten Leistung wie beispielsweise Programmcodes, Prozessmodelle und Prozessablaufpläne bleiben im Eigentum und zur freien Verwendung im Besitz von WBS. Die uneingeschränkte Nutzung und weitere Verwendung der im Rahmen eines Projektes dokumentierten Anwendungen seitens des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt. Programmcode wird grundsätzlich kompiliert und Prozesse in einem gängigen Office Format zur Verfügung gestellt.
Sollte vertraglich explizit und schriftlich die Übertragung der Nutzungs- und Urheberrechte vereinbart worden sein, dann gelten die Rechte dann als übertragen, wenn die vereinbarten Zahlungen vollständig geleistet sind.
Im Rahmen der Abwicklung des Projektes sind vom Auftraggeber verschiedene Mitwirkungspflichten zu erbringen.
Die Erbringung dieser Mitwirkungspflichten ist grundsätzlich vertragliche Hauptpflicht des Auftraggebers. Die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch WBS setzt die rechtzeitige und qualifizierte Erbringung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und seiner Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen zwingend voraus. WBS wird auf Verzögerungen der Mitwirkungspflichten hinweisen und deren Einhaltung schriftlich anmahnen. WBS wird in diesem Zusammenhang auch auf die weiteren Konsequenzen der Nichterbringung der Mitwirkungspflichten hinweisen.
Verzögerungen des Projekts sowie dadurch evtl. entstehender Mehraufwand, die auf die nicht rechtzeitige Erbringung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber und seiner Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen zurückzuführen sind oder die nicht von WBS oder WBS Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen zu vertreten sind, gehen in keinem Fall zu Lasten von WBS.
Alle Leistungen erfolgen im Rahmen der zwischen den Parteien vereinbarten Terminplanung. Die Einhaltung dieser Termine setzt voraus, dass der Auftraggeber den Mitwirkungspflichten selbständig, qualifiziert und termingerecht nachkommt und insbesondere die von WBS erbetenen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben erteilt.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so werden die Fristen angemessen, mindestens jedoch um den Zeitraum der Verzögerungen verlängert.
WBS und der Kunde sind verpflichtet, über sämtliche im Rahmen der vorvertraglichen und/ oder vertraglichen Beziehungen gegenseitig erlangten vertraulichen Informationen gegenüber Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren und die Informationen geheim zu halten. Beide Vertragspartner sind zudem verpflichtet Informationen nur für Zwecke und nur ihm Rahmen der vertraglichen Beziehungen zu verwenden. Die Informationen dürfen insbesondere nicht selbst zu kommerziellen oder nicht kommerziellen Zwecken verwertet werden. WBS und der Kunde sind verpflichtet, auch nach Beendigung der vertraglichen Beziehungen bezüglich der erlangten vertraulichen Informationen Verschwiegenheit zu wahren. Dem Kunden werden durch Offenlegung vertraulicher Informationen keine Rechte zur Nutzung und/ oder Verwertung dieser Informationen eingeräumt. Ansprüche aus Gewährleistung und Haftung für die vertraglichen Informationen sind ausgeschlossen. WBS und der Kunde wissen, dass Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflichten zu einem Schaden führen können. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für jeden Fall eines Verstoßes gegen Verschwiegenheitspflichten ausdrücklich vorbehalten.
WBS haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie in Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Sachen zwingend gehaftet werden muss. WBS haftet weiter für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, die von WBS ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurden, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Auftraggeber gegen Schäden abzusichern, die nicht an von WBS gelieferten Produkten selbst entstanden sind.
Für die Vernichtung von Daten haftet WBS nur, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. WBS haftet ferner für die schuldhafte, den Vertragszweck gefährdende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt WBS bei Vertragsschluss nach den WBS damals bekannten Umständen vernünftigerweise vorhersehen konnte.
Im Falle von Beratungspflichtverletzungen ist eine Haftung für Vermögensschäden und mittelbare Folgeschäden auf die Höhe der jeweils im Einzelvertrag vereinbarten Beratungsvergütung beschränkt. Im Übrigen haftet WBS für den Ersatz von reinen Vermögensschäden, z.B. entgangener Gewinn, Produktionsausfall, soweit eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht. Soweit Schadensersatzansprüche gegen WBS bzw. WBS Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab Erbringung der Leistung.
Jegliche Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe der von WBS abgeschlossenen Haftpflichtversicherung und auf das konkrete Leistungsvolumen nach Abzug von Lizenzumsatz begrenzt. Eine weitergehende Haftung übernimmt WBS nicht.
WBS beachtet die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Genaue Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung enthalten.
WBS unterstellt, dass auch der Kunde sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen hält und der WBS im Rahmen der Datenverarbeitung nur Daten zur Verfügung stellt, die nach geltendem Recht erhoben und verarbeitet wurden.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Träger von öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von WBS, somit derzeit Recklinghausen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Vom Auftraggeber geleistete Zahlungen werden grundsätzlich mit den ältesten vorhandenen Forderungen verrechnet. E-Mails von WBS gelten als schriftlich Dokumente.